Interkommunaler Schulterschluss gegen den Bevölkerungsschwund
Interkommunaler Schulterschluss gegen den Bevölkerungsschwund | |
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Sektor | |
Themenbereich | Demographie |
Staat | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Bad Zwesten, Jesberg, Neuental, Wabern, Borken (Hessen) |
Kontaktperson(en) | Herr Jürgen Meyer (Zweckverband Schwalm-Eder-West) |
Projektwebsite | http://www.schwalm-eder-west.de/w3a/default.jsp |
Projektstart (Jahr) | 2003 |
Rechts- und Organisationsform | Zweckverband |
Preise und Auszeichnungen |

Beschreibung
Die Kommunen Bad Zwesten, Jesberg, Neuental, Wabern und Borken (Hessen) haben sich zu einem Zweckverband zusammengeschlossen um sich als attraktiven Standort zu profilieren um so weitere Abwanderung zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Parallel dazu sind Anpassungen der kommunalen Infrastruktur an die Veränderungen vorzubereiten.
Finanzierung
Die Finanzierung der Zweckverbandsaufgaben erfolgt anteilig durch die Mitgliedskommunen in Anlehnung an die Einwohnerzahlen.
Aktueller Stand
Zur Zeit arbeitet der Zweckverband unter anderem an einer Anpassung der Infrastruktur an den demographischen Wandel (Schwerpunkte: ÖPNV, Dorfgemeinschaftshäuser) sowie die Entwicklung neuer Infrastrukturangebote im Bereich Tourismus.
Weitere Informationen
Der Zweckverband Schwalm-Eder-West ist etwas Besonderes, denn eine interkommunale Zusammenarbeit wird oftmals zwischen Kernstädten und ihren Umlandgemeinden bzw. zwischen Kommunen mit einer ähnlichen Struktur vereinbart. Im Falle Schwalm-Eder-West trifft beides nicht zu. Die einzelnen Gemeinden sind sehr unterschiedlich im Hinblick auf ihre Wirtschaftsstruktur. Das Spektrum reicht dabei von der Bau- und Recyclingwirtschaft über die Gesundheitsbranche bis zur Landwirtschaft. Der Zweckverband lebt von Gleichberechtigung. Dabei ist die überschaubare Größe der Mitgliedsgemeinden ein klarer Vorteil: Hier sind Angelegenheiten des Zweckverbands „Chefsache“, d. h. der Ansprechpartner vor Ort ist der jeweilige Bürgermeister bzw. der Landrat.