Kärnten: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Gemeindeverband Karnische Region dar. Die Verwaltungsgemeinschaft Hermagor, die bis dahin als administratives Hilfsorgan für die Bezirksgemeinden tätig war, wurde aufgelöst und unter dem Aspekt der Verwaltungsmodernisierung durch einen Gemeindeverband mit eigener Rechtspersönlichkeit ersetzt (siehe dazu LGBl Nr. 32/2000). Zu den Aufgaben des Verbandes zählen die Koordinierung regionaler Interessen und eine Plattformfunktion für die Gemeinden des Bezirkes für regional bedeutende Entscheidungen wie im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Erhaltung der Infrastruktur, der Unterstützung bei der Schaffung neuer regionaler Einrichtungen und bei der Umsetzung von regional bedeutenden Projekten wie Radwegerrichtungen, Karnische Skiregion u.a. Letztlich wird durch den Gemeindeverband auch Fachpersonal für spezielle administrative Aufgaben wie die Prüfung der Gemeindeabgaben oder Sachverständigentätigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zunächst durch Einnahmen, die dem Verband aus der Besorgung seiner Aufgaben zufließen. Der nicht gedeckte Aufwand wird je nach Aufgabenbereich nach Stundensätzen, nach Bevölkerungszahl oder Finanzkraft auf die verbandsangehörigen Gemeinden aufgeteilt.
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Gemeindeverband Karnische Region dar. Die Verwaltungsgemeinschaft Hermagor, die bis dahin als administratives Hilfsorgan für die Bezirksgemeinden tätig war, wurde aufgelöst und unter dem Aspekt der Verwaltungsmodernisierung durch einen Gemeindeverband mit eigener Rechtspersönlichkeit ersetzt (siehe dazu LGBl Nr. 32/2000). Zu den Aufgaben des Verbandes zählen die Koordinierung regionaler Interessen und eine Plattformfunktion für die Gemeinden des Bezirkes für regional bedeutende Entscheidungen wie im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Erhaltung der Infrastruktur, der Unterstützung bei der Schaffung neuer regionaler Einrichtungen und bei der Umsetzung von regional bedeutenden Projekten wie Radwegerrichtungen, Karnische Skiregion u.a. Letztlich wird durch den Gemeindeverband auch Fachpersonal für spezielle administrative Aufgaben wie die Prüfung der Gemeindeabgaben oder Sachverständigentätigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zunächst durch Einnahmen, die dem Verband aus der Besorgung seiner Aufgaben zufließen. Der nicht gedeckte Aufwand wird je nach Aufgabenbereich nach Stundensätzen, nach Bevölkerungszahl oder Finanzkraft auf die verbandsangehörigen Gemeinden aufgeteilt.


==== Kooperationen zu Regionalentwicklung und Tourismusverbände ====
==== Kooperationen zu Regionalentwicklung und Tourismusverbänden ====


* ''Tourismusverbände und Gesellschaften'': Diese Vereine und Gesellschaften haben die touristische Entwicklung der jeweiligen Region zum Ziel. Durch die Erstellung von Konzepten, die Durchführung gemeinsamer Werbung und regionaler Verkaufs- und Marketingaktivitäten, die Förderung von Kooperationen zwischen örtlichen und regionalen Anbietern sowie zwischen Tourismus- und Gastronomiebetrieben und örtlichen Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben soll die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und der Angebote vorangetrieben werden.  
* ''Tourismusverbände und Gesellschaften'': Diese Vereine und Gesellschaften haben die touristische Entwicklung der jeweiligen Region zum Ziel. Durch die Erstellung von Konzepten, die Durchführung gemeinsamer Werbung und regionaler Verkaufs- und Marketingaktivitäten, die Förderung von Kooperationen zwischen örtlichen und regionalen Anbietern sowie zwischen Tourismus- und Gastronomiebetrieben und örtlichen Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben soll die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und der Angebote vorangetrieben werden.  

Version vom 8. Januar 2008, 18:07 Uhr

Kärnten ist ein Bundesland in Österreich.

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Projekte aus Kärnten

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ProjektThemenbereichProjektstart
Abfallbewirtschaftung ArnoldsteinAbfallwirtschaft2005
Administrator/Abfallbewirtschaftung ArnoldsteinAbfallwirtschaft2005
BH PlusVeranstaltungen
Fremdenrecht
Führungsarbeit
Verkehr
Kinder/Jugend und Familien
2006
Bauhofkooperation ArnoldsteinBauhof2005
GIZ-K - Kommunaler WebauftrittE-Government
Bürger- & Kundenorientierung
Webauftritt
Informationstechnologie
2008
GIZ-K - Online FormulareE-Government
Bürger- & Kundenorientierung
Webauftritt
Informationstechnologie
2008
GIZ-K - Shared Services für die Kärntner GemeindenE-Government
Informationstechnologie
2010
Gemeindeinformatikzentrum KärntenBenchmarking/Benchlearning
E-Government
Wissensmanagement
Verwaltungskooperation
Informationstechnologie
Qualitätsmanagement
2008
Impulsprogramm Feldkirchen in KärntenWirtschafts- und Standortentwicklung2004
Interkommunales Netzwerk für Lehrlingsausbildung-IKAV KärntenBildung
Kultur
2005
Kinderbetreuungszentrum FischertrattenKinder/Jugend und Familien2012
Modellregion GurktalWirtschafts- und Standortentwicklung2005
Netzwerk gesunde StädteGesundheitsförderung1992
Personalverrechnung für Gemeinden und Institutionen –Spittal an der DrauPersonalmanagement2005
Regionalmanagement Lavanttal GmbHWirtschafts- und Standortentwicklung2006
Verwaltungskooperation KärntenVerwaltungsfusion2012
Zentrale Beschaffung – Einkaufsplattform für Mitgliedsgemeinden – VillachBeschaffungswesen2005

Interkommunale Zusammenarbeit in Kärnten

(von Markus Matschek und Franz Sturm)

Gemeindestruktur in Kärnten

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in mehreren Wellen von Gemeindezusammenlegungen die Anzahl der Kärntner Gemeinden auf derzeit 132 reduziert. Die Zielsetzung des Kärntner Raumordnungsgesetzes war: Jede Gemeinde soll im Stande sein, ihre Aufgaben innerhalb der örtlichen Gemeinschaft aus eigener Kraft zu erfüllen (§ 2 Abs. 2 Z 6 Kärntner Raumordnungsgesetz, LGBl Nr. 76/1969). Im Zuge der mit 1971 begin-nenden Reform der Kärntner Gemeinden stellten Glanzer und Unkart fest, dass – nicht auch zuletzt auf Grund des abgestuften Bevölkerungs-schlüssels – die Gemeindeeinnahmen und die Verwaltungskosten erst ab durchschnittlich 2.000 EinwohnerInnen in einer tragbaren Relation stehen. Weiters sei auch eine bestimmte Anzahl von Gemeindebürgern notwendig, um die Bereitstellung zentraler Einrichtungen zu rechtfertigen und Versorgungseinrichtungen wirtschaftlich zu führen. Im Vergleich der Gemeindegrößen mit anderen Bundesländern ist Kärnten das einzige Land, in dem keine Gemeinde unter 500 EinwohnerInnen und nur sechs Prozent der Gemeinden zwischen 500 und 1.000 EinwohnerInnen aufweisen.

Die flächenmäßig größte Gemeinde ist die Stadtgemeinde Wolfsberg, deren 278 km² großes Gebiet sich vom Ostabhang der Saualpe quer über das Lavanttal bis auf den Kamm der Koralpe erstreckt, und somit auch viel un- bzw. dünn besiedeltes Gebiet umfasst. Gemessen an der Wohnbevölkerung liegt Wolfsberg hinter den Statutarstädten Klagenfurt (rund 90.000 EinwohnerInnen) und Villach (rund 58.000 EinwohnerInnen) mit rund 25.000 EinwohnerInnen an dritter Stelle in Kärnten.

Die Veränderung der Wohnbevölkerung in den Kärntner Gemeinden zeigt zwei große Trends. Zum einen das in den Medien viel zitierte Wachstum der Speckgürtel um die großen Städte, das durch den starken Bevölkerungszuwachs im Kärntner Zentralraum bestätigt wird. Einige Umlandgemeinden der Landeshauptstadt Klagenfurt weisen zwischen 1991 und 2001 Bevölkerungszuwächse von über 15 Prozent auf. Der zweite Trend ist die Abwanderung aus den peripheren Tälern, wobei hier besonders der Bezirk Hermagor an EinwohnerInnen verliert. Wie die Tabelle zeigt, handelt es sich auch in Kärnten vor allem um kleinere Gemeinden – 70 Prozent der Gemeinden haben nur bis zu 3.000 EinwohnerInnen –, die durch die zunehmende Komplexität ihrer Aufgaben finanziell, administrativ und technisch sehr stark gefordert werden. Die ernst zu nehmenden und berechtigten Wünsche der BürgerInnen nach qualitativ hochwertigen und professionell (effizient und effektiv) erbrachten Leistungen der Gemeindeverwaltungen in Verbindung mit schnellen technischen Veränderungen (E-Government), und dies alles vor dem Hintergrund immer enger werdender finanzieller Spielräume, könnten viele, vor allem kleine, Gemeinden – und sie bilden auch in Kärnten die strukturelle Mehrheit – vor fast unlösbare Probleme stellen. Vor diesem Hintergrund wird in letzter Zeit immer öfter über eine verbesserte und intensivere Zusammenarbeit zwischen Gemeinden – als Ansatzpunkt für ein „intelligentes Sparen“ und eine bessere Nutzung der verfügbaren Ressourcen – diskutiert. Diese Reformagenda ergänzt auch die bisherigen Überlegungen zur Modernisierung der Gemeindeverwaltungen im Sinne des New Public Management und ist unseres Erachtens insbesondere für die kleineren Gemeinden ein viel versprechendes Handlungsfeld der nächsten Jahre.

Kärntner Regierungserklärung

In der Regierungserklärung für die 29. Gesetzgebungsperiode (2004-2009): „Stark für Kärnten – offen für Europa“ ist ein umfassendes Bekenntnis zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit enthalten. Demnach erachtet die Kärntner Landesregierung eine moderne kommunale Aufgabenbesorgung ohne interkommunale Zusammenarbeit für nicht vorstellbar. Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zum Ausbau und zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit. Ohne Einschränkung ihrer kommunalen Eigenverantwortlichkeit oder Autonomie sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Potenziale zu bündeln, um damit die Effizienz und die Effektivität der kommunalen Aufgabenbesorgung zu erhöhen. Die Kärntner Landesregierung erachtet den Ausbau der inter-kommunalen Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen gemeindeübergreifender Gewerbegebiete, der gemeindeübergreifenden Verschrän-kung von Back-Office-Leistungen und verwaltungsinternen Diensten (Buchhaltung, Gehaltsverrechnung, Schuldenmanagement, Beschaffung u.a.) sowie beim gemeinschaftlichen Betrieb von Infrastruktureinrichtun-gen als Erfolg versprechend.

Formen interkommunaler Zusammenarbeit der Kärntner Gemeinden

Gemeindeverbände

Nach § 83 Abs. 1 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO kann im Interesse der Zweckmäßigkeit durch Landesgesetz zur Besorgung einzelner Aufgaben die Bildung von Gemeindeverbänden vorgesehen werden, soweit hierdurch die Funktion der Gemeinden als Selbstverwaltungskörper und Verwaltungssprengel nicht gefährdet wird. Neben der Bildung durch Landesgesetz können sich Gemeinden zur Besorgung einzelner Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches durch Vereinbarung zu einem Gemeindeverband zusammenschließen. Der Abschluss der Vereinbarung ist jedoch durch die Landesregierung zu genehmigen. Gemeindeverbände sind Rechtsträger, die Aufgaben an Stelle der verbandsangehörigen Gemeinden im eigenen Namen und in eigener Verantwortung besorgen. Auch wenn nur privatwirtschaftliche Aufgaben von einem Gemeindeverband besorgt werden, können ausnahmslos nur Gemeinden Mitglieder dieses Gemeindeverbandes sein.

Sozialhilfeverbände

Bis auf die beiden Städte mit eigenem Statut, Klagenfurt und Villach, bilden die Gemeinden jedes politischen Bezirkes einen Sozialhilfeverband, der seinen Sitz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft hat. Aufgabe der Sozialhilfeverbände ist die Gewährleistung eines flächendeckenden, koordinierten und am Bedarf orientierten Leistungsangebotes an sozialen Diensten, wie z.B. Errichtung und Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. Der finanzielle Aufwand der Sozialhilfeverbände wird nach den Einwohnerzahlen auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt (vgl. dazu Kärntner Sozialhilfegesetz 1996 – K-SHG 1996, LGBl Nr. 30/1996).

Schulgemeindeverbände

Die Gemeinden sind als Schulerhalter für Volks- und Sonderschulen zuständig. Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet keine Volks- oder Sonderschule besteht, für die sie als Schulerhalter zuständig sind, leisten anteilsmäßige Schulerhaltungsbeiträge. Diese werden an die Gemeinde entrichtet, die in diesem Schulsprengel für die Erhaltung zuständig ist. Die Erhaltung von Hauptschulen und Polytechnischen Schulen obliegt den Schulgemeindeverbänden. Wie die Sozialhilfeverbände bilden sich Schulgemeindeverbände aus den Gemeinden jedes politischen Bezirkes mit Ausnahme der Statutarstädte Klagenfurt und Villach und haben ihren Sitz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Die Kosten werden auf die verbandsangehörigen Gemeinden umgelegt (vgl. dazu Kärntner Schulgesetz – K-SchG, LGBl Nr. 58/2000).

Abfallwirtschaftsverbände

Die Kärntner Landesregierung hat durch Verordnung Gemeindeverbände zur Abfallentsorgung gebildet, in die, im Unterschied zu Sozialhilfe- und Schulgemeindeverbänden, auch die Statutarstädte eingebunden sind. Es sind dies die Abfallwirtschaftsverbände Westkärnten, Spittal an der Drau, Villach, Klagenfurt, Völkermarkt – St. Veit an der Glan und Wolfsberg. Der Aufwand der Abfallwirtschaftsverbände wird in erster Linie aus Einnahmen gedeckt. Was darüber hinaus nicht aus den Müllgebühren abzudecken ist, wird auf die verbandsangehörigen Gemeinden entsprechend der jeweils entsorgten Abfallmengen umgelegt (vgl. dazu Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, LGBl Nr. 17/2004).

Verwaltungsgemeinschaften

Die Verwaltungsgemeinschaften sind Hilfsorgane der beteiligten Gemeinden ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Aufgabenbesorgung im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich und umfassen jeweils die Gemeinden eines politischen Bezirkes. Zu den typischen Aufgaben zählen die Kontrolle der von den Gemeinden einzuhebenden Abgaben und die Besorgung des technischen Dienstes wie Sachverständigendienst und Bauaufsicht. Die Städte mit eigenem Statut, Klagenfurt und Villach, die Stadtgemeinden St. Veit/Glan und Wolfsberg sowie die Gemeinden Frauenstein, Micheldorf und Feistritz ob Bleiburg sind nicht Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft ihres Bezirkes und erledigen die oben angeführten Aufgaben selbst.

Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Gemeindeverband Karnische Region dar. Die Verwaltungsgemeinschaft Hermagor, die bis dahin als administratives Hilfsorgan für die Bezirksgemeinden tätig war, wurde aufgelöst und unter dem Aspekt der Verwaltungsmodernisierung durch einen Gemeindeverband mit eigener Rechtspersönlichkeit ersetzt (siehe dazu LGBl Nr. 32/2000). Zu den Aufgaben des Verbandes zählen die Koordinierung regionaler Interessen und eine Plattformfunktion für die Gemeinden des Bezirkes für regional bedeutende Entscheidungen wie im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Erhaltung der Infrastruktur, der Unterstützung bei der Schaffung neuer regionaler Einrichtungen und bei der Umsetzung von regional bedeutenden Projekten wie Radwegerrichtungen, Karnische Skiregion u.a. Letztlich wird durch den Gemeindeverband auch Fachpersonal für spezielle administrative Aufgaben wie die Prüfung der Gemeindeabgaben oder Sachverständigentätigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zunächst durch Einnahmen, die dem Verband aus der Besorgung seiner Aufgaben zufließen. Der nicht gedeckte Aufwand wird je nach Aufgabenbereich nach Stundensätzen, nach Bevölkerungszahl oder Finanzkraft auf die verbandsangehörigen Gemeinden aufgeteilt.

Kooperationen zu Regionalentwicklung und Tourismusverbänden

  • Tourismusverbände und Gesellschaften: Diese Vereine und Gesellschaften haben die touristische Entwicklung der jeweiligen Region zum Ziel. Durch die Erstellung von Konzepten, die Durchführung gemeinsamer Werbung und regionaler Verkaufs- und Marketingaktivitäten, die Förderung von Kooperationen zwischen örtlichen und regionalen Anbietern sowie zwischen Tourismus- und Gastronomiebetrieben und örtlichen Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben soll die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und der Angebote vorangetrieben werden.
  • Regionalverbände: Vor dem Hintergrund der EU-Förderprogramme haben sich bestehende Regionalkooperationen zu größeren Projektentwicklungsorganisationen zusammengeschlossen, die neben den Gemeinden auch Vertreter von Wirtschaft, Landwirtschaft, Sozialwesen, Umweltschutz und Kultur als Mitglieder vereinen. Da von der Europäischen Union Gemeinschaftsinitiativen ab einer gewissen Größenordnung bevorzugt werden, steigen damit die Chancen, Fördermittel zu erhalten. Unter diesen Voraussetzungen haben die Stadt-Umland-Regionalkooperation Villach und der Gemeindeverband Karnische Region, die Regionale ProjektentwicklungsGmbH Villach – Karnische Region und die Regionalkooperationen Kärntner Holzstraße, Norische Region und die Initiative Hemmaland die ARGE Mittelkärnten gegründet. Die Region Großglockner – Mölltal – Oberdrautal und der Regionalverband Spittal – Millstätter See – Lieser – Malta – Nockberge bildeten mit allen Gemeinden des politischen Bezirkes Spittal an der Drau (ausgenommen die Gemeinde Weißensee) die regionale Entwicklungsgemeinschaft Großglockner – Millstätter See – Oberkärnten. Für die EU-Programmperiode 2007-2013 wird eine besser koordinierte und leistungsgerechter finanzierte regionale Organisationsstruktur angestrebt.
  • Grenzüberschreitende regionale Projekte: Als grenzüberschreitende regionale Projekte können beispielsweise genannt werden: Die Via Julia Augusta, benannt nach der gleichnamigen Römerstraße, die von Aquileia in Italien über den Plöckenpass nach Kärnten führte, umfasst die Oberkärntner Gemeinden Oberdrauburg, Kötschach-Mauthen und Dellach im Gailtal sowie die Gemeinden des But-Tales in Italien. Diese wollen durch die Initiative gemeinsam für eine ökonomische und soziale Weiterentwicklung einer peripheren, wirtschaftlich entwicklungsbedürftigen Region sorgen. Weiters die ARGE Petzenland – Dežela pod Peco, in der sich alle Gemeinden aus Kärnten und Slowenien, die sich um das markante Grenzmassiv Petzen gruppieren, zusammengeschlossen haben. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Grenzregion.

Kommunale Wasserwirtschaft

Die kommunale Abwasserentsorgung wird in Kärnten von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften und Errichter- und Betreibergesellschaften durchgeführt. Eine Anzahl von Gemeinden, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, entsorgen ihre Abwässer über kommunale Anlagen oder über Einleitungsverträge mit einem der 23 Verbände. Die Einzugsgebiete der Kärntner Badeseen und die Industriebetriebe sind zur Gänze abwassertechnisch erfasst. Interkommunale Abwasserentsorgungseinrichtungen sind:

  • AWV Oberes Mölltal
  • RHV Mölltal
  • RHV Lieser- und Maltatal
  • RHV St. Michael/Lungau
  • WV Lurnfeld-Reißeck
  • AWV Oberes Drautal – Weißensee
  • AWV Karnische Region
  • ABUG (Abwasserbeseitung Unteres Gailtal GmbH)
  • WV Unteres Drautal
  • WV Millstätter See
  • RHV Nockberge
  • WV Ossiacher See
  • AWV Faaker-See-Gebiet
  • AWV Wörther See West
  • WV Wörther See Ost
  • AWV Mittleres Rosental
  • RHV Gebiet St. Veit/Glan
  • AWV Raum Friesach – Althofen
  • AWV Görtschitztal
  • AWV Völkermarkt – Jaunfeld
  • AWV Oberes Lavanttal
  • RHV Mittleres Lavanttal

Die Trinkwasserversorgung erfolgt zum Großteil durch gemeindeeigene Wasserversorgungsanlagen. Insgesamt 25 Gemeinden haben sich zu diesem Zweck zu sieben Verbänden zusammengeschlossen oder haben Verträge mit einem Verband, wenn sie kein Mitglied in einem solchen sind. Interkommunale Wasserversorgungseinrichtungen sind:

  • Wasserverbundschiene Lavanttal
  • Wasserversorgungsanlage Petzen
  • Wasserverbundschiene Eisenkappel – Gallizien
  • WV Klagenfurt – St. Veit
  • WV Ossiacher See
  • Wasserversorgungsverbund Faaker-See-Gebiet
  • Wasserausschuss Katschberg

Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit in Kärnten

Einstellung der Kärntner Gemeinden zur interkommunalen Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit bei der Abfall- und Abwasserentsorgung, in Schul- und Sozialhilfeangelegenheiten und bei den Verwaltungsgemeinschaften wird in vielen Gemeinden als notwendig bis positiv beurteilt. Nach einer Umfrage der Gemeindeabteilung unter den Leitern des inneren Dienstes aus dem Jahr 2005 halten 86 Prozent (sieben Prozent nein, sieben Prozent keine Antwort) interkommunale Zusammenarbeit für einen Erfolg versprechenden Ansatz, den ihre Gemeinden weiter verfolgen wollen. Mit 92 Prozent (fünf Prozent nein, drei Prozent keine Antwort) ist die Zustimmung in Gemeinden mit 1.501 bis 3.000 EinwohnerInnen (60 Gemeinden) am höchsten. Mit 78 Prozent (neun Prozent nein, 13 Prozent keine Antwort) ist die Zustimmung in Gemeinden bis 1.500 Einwohner (32 Gemeinden) am geringsten.Aus finanzwirtschaftlicher Sicht betrachtet, ist die Zustimmung im „reichsten“ Viertel der Gemeinden mit 88 Prozent wesentlich höher als im „ärmsten“ Viertel mit 79 Prozent. Auffallend ist die mit 97 Prozent äußerst hohe Zustimmung im zweiten Viertel.

Als Hauptanlässe für den Beginn einer interkommunalen Zusammenarbeit werden von den Leitern des inneren Dienstes Fördermöglichkeiten gesehen, gefolgt von der Überwindung finanzieller Engpässe, gesetzlichen Regelungen, der Überwindung von Kompetenzengpässen und der Einladung von Nachbargemeinden.

Als Hauptziel interkommunaler Zusammenarbeit geben die Amtsleiter die Kostenoptimierung an, gefolgt von der Verbesserung der Leistungsqualität, dem Ausbau des Leistungsangebotes, der Verbesserung der Bürgerorientierung und der Stärkung der Stellung der Gemeinde.

Aufgabenbereiche der Zusammenarbeit

Die Intensität der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden variiert je nach Aufgabenbereich erheblich. Die Bereiche in denen die interkommunale Zusammenarbeit zurzeit am häufigsten praktiziert wird sind Abwasserentsorgung, Tourismus, Wasserversorgung und Abfallbeseitigung. In anderen Bereichen wie z.B. ÖPNV, Jugendbetreuung oder Straßenerhaltung ist die Kooperationsneigung hingegen eher gering. Interkommunale Zusammenarbeit ist deshalb so schwer zu realisieren, weil ihr politischer Nutzen nicht sofort erkennbar und verwertbar ist.

Sieht man sich die Ergebnisse der bereits vorhandenen Kooperationen an, so erkennt man eine deutliche Verschiebung zwischen den oben angesprochenen angestrebten und den tatsächlich erreichten Zielen. Die Verbesserung der Qualität der Leistungen und der Ausbau des Leistungsangebotes wurden am häufigsten erreicht. Das oberste Ziel, die Kostenoptimierung, wurde nur in geringem Maße erreicht.


Maßnahmen des Landes

  • Förderung von Best-Practice-Beispielen: Aus der Überzeugung, dass alles was erfolgreich ist, in Zukunft häufiger auftritt, fördert die Kärntner Landesregierung IKZ-Pilotprojekte verschiedenster Art. Das Spannungsfeld reicht von der Organisation der ganzen Palette bezirksweiter interkommunaler Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlicher Basis (z.B. Verwaltungsverband Karnische Region) bis hin zur Organisation auf privatrechtlicher Grundlage (z.B. RML – Regionalmanagement Lavanttal GmbH). Darüber hinaus werden regionale Kooperationsinitiativen in peripheren Kleinregionen mit typischer Abwanderungssituation (Gurktal, Gailtal) zur gemeinsamen Nutzung endogener Potenziale unterstützt. Weiters wird in Pilotprojekten die Optimierung der Erstellung kommunaler Dienstleistungen gefördert (gemeinsame Lohn- und Gehaltsverrechnung, Finanz-, Darlehens- und Schuldenchecks, Mustergemeinde Moosburg, Regionaler Wirtschaftshof Arnoldstein, Kindergarten-Volksschulkooperation Feistritz/Gail – Hohenthurn, Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt-Neu, VG Benchmark Kärnten u.a.). (Siehe dazu auch die siehe auch die hier dokumentierten Projekte und die elektronische Innovationsbörse unter http://www.verwaltung.ktn.gv.at).
  • Bewusstsein schaffen: Von den leitenden Gemeindebediensteten wird die Schaffung des Bewusstseins für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung vor der Sicherstellung der Eigenständigkeit der kooperierenden Gemeinden und dem Kommunizieren positiver Beispiele als wichtigste Maßnahme zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit angesehen. Das Bewusstmachen und damit die Schaffung von emotionaler und politischer Akzeptanz werden neben entsprechenden (finanziellen) Förderanreizen unseres Erachtens den entscheidenden Anstoß für eine Verstärkung interkommunaler Zusammenarbeit bilden. Die gewünschte Zusammenarbeit in vernetzten Strukturen durch freiwillige selbst gesteuerte Prozesse bedarf einer breiten Akzeptanz. Die Kooperation von Gemeinden ergänzt die örtliche Identität durch ein regionales Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft die wünschenswerte Offenheit für die flexible Verdichtung von Kooperationen bis hin zu freiwilligen Zusammenschlüssen.
  • Kooperation und demokratische Legitimation: Bedingt durch die hohe Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und die technische Entwicklung (E-Government) wird zunehmend die Qualität der Dienstleistungen und nicht der Sitz von Verwaltungseinrichtungen entscheidend für die BürgerInnen. Die Förderung von Kooperationen findet im Spannungsfeld des pragmatischen Zugangs zur jeweils aktuellen sachgerechten Lösung und einer zunehmenden Zahl und Vielfalt von Kooperationen statt, wobei hinkünftig verstärkt auf Transparenz und demokratische Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten zu achten sein wird.
  • Interkommunale Wirtschaftsstandortentwicklung: Besonderes Augenmerk ist unseres Erachtens auf raumordnungsbezogene Kooperationen von Gemeinden bei der Entwicklung von Wirtschaftsstandorten zu legen. Dabei sind besonders folgende Aspekte zu beachten:
    • die bessere infrastrukturelle Ausstattung größerer Standorte mit bester Standorteignung inklusive einer besseren Anbindung an die überörtliche Infrastruktur (Pilotprojekte sind dabei insbesondere das interkommunale Gewerbegebiet St. Andrä (Gemeinden des Lavanttales), das interkommunale Gewerbegebiet Völkermarkt Ost (Völkermarkt, Griffen, Diex) u.a.);
    • die damit verbundene höhere Attraktivität für Unternehmen;
    • die Möglichkeit, ein professionelles Standortmarketing zu finanzieren;
    • die Aufteilung der Erschließungskosten und der zusätzlichen Finanzerträge auf mehrere Gemeinden.

Zusammenfassung

Interkommunale Zusammenarbeit ...

  • bedeutet kurzfristig bedeutsame Eigeninteressen zu Gunsten längerfristig wirksamer Interessen eines übergeordneten Ganzen zurückzustellen;
  • wird möglich, wenn die Gemeinden erkennen, dass sie von Kooperationen und Zugeständnissen letzendlich selbst profitieren.

Die interkommunale Zusammenarbeit gewinnt in Kärnten immer mehr an Bedeutung, weil:

  • der Aktionsraum zunehmend regional ist und es damit zu immer komplexeren strukturellen Verflechtungen zwischen den Gemeinden kommt;
  • die Leistungskraft einzelner Gemeinden zur effektiven und effizienten Bewältigung von Aufgaben zunehmend ausgereizt ist;
  • die Notwendigkeit des gezielteren Einsatzes der begrenzten Finanzmittel besteht;
  • die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten zur kostengünstigeren Aufgabenerfüllung (auf Grund von Ressourcenengpässen aller Art) unumgänglich ist;
  • sich der regionale Standortwettbewerb verschärft;
  • die Stärkung der Professionalität notwendig ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die Kärntner Landesregierung unter Beachtung der Autonomie und der Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden die interkommunale Zusammenarbeit einen wesentlichen Lösungsansatz darstellt und zahlreiche Initiativen gesetzt worden sind, um die Gemeinden strukturiert so auszurichten, dass diese auch hinkünftig in der Lage sind, den Anforderungen der BürgerInnen und Unternehmen erfolgreich zu begegnen und auch langfristig ihre Handlungsfähigkeit abzusichern.