Oberösterreichische Fischerkarte
Oberösterreichische Fischerkarte | |
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Sektor | 04. WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN |
Themenbereich | Fischerei, Verwaltungseffizienz |
Staat | Österreich |
Bundesland | Oberösterreich |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Fischereiverbände Oberösterreich, Bezirksverwaltungsbehörden, Oberösterreichischer Landesfischereiverband |
Kontaktperson(en) | Siegfried Pilgerstorfer |
Projektwebsite | http://www.lfvooe.at/ |
Projektstart (Jahr) | 2009 |
Rechts- und Organisationsform | Körperschaft öffentlichen Rechts |
Preise und Auszeichnungen | Österreichischer Verwaltungspreis |

Beschreibung
Oberösterreichische Fischerkarte – Übertragung behördlicher Verwaltungskompetenz an den Oö. Landesfischereiverband.
Zielsetzung
Die Oö. Fischerkarte wird ab 1. 1. 2009 vom Oö. Landesfischereiverband unter Mitwirkung der Fischereirevier-Ausschüsse
- im Scheckkartenformat
- mit aufsichtsbehördlich festgelegten Sicherheitsmerkmalen
- ohne Kostenerhöhung für den Bürger/die Bürgerin
- unmittelbar nach erfolgreicher Ablegung der Fischerprüfung
ausgestellt.
Rechtsgrundlage
Das Oö. Fischereigesetz 1984 normiert die Ausstellung der amtlichen Oö. Fischerkarte. Durch die Novelle 2008 zum Oö. Fischereigesetz wird diese Aufgabe ab 1. 1. 2009 dem Oö. Landesfischereiverband übertragen. In der genannten Novelle zum Oö. Fischereigesetz ist auch die Errichtung eines elektronischen Fischereiregisters vorgesehen.
Vorbereitungsmaßnahmen
Fischerkarten-Stammdaten in einer Web-Datenbank
Zur Verwaltung der Stammdaten wird eine Web-Datenbank erstellt. Für die Verwaltung dieser Stammdaten erfolgt in einer Internet-Applikation welche mehrere Vorteile bietet:
- die Datenbank im gewählten Datenformat wurde entsprechend den Anforderungen der Fischerkartenevidenz programmiert und kann bei Bedarf jederzeit ergänzt bzw. erweitert werden.
- mit Berechtigungen kann ein ausgewählter Personenkreis zur Verwaltung der Stammdaten unabhängig von Ort und Zeit zugreifen.
- die Zugriffsrechte zur Datenbank können durch Codierung nach Bedarf gesteuert werden; vorerst erhalten nur die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle des Verbandes Zugriffsrechte, in späterer Folge auch (ausgewählte) MitarbeiterInnen der Fischereireviere.
Schnittstelle zum elektronischen Fischereiregister
Die Novelle 2008 zum Oö. Fischereigesetz sieht die Errichtung eines elektronischen Fischereiregisters (Datenpool) vor. Im Informationsverbundsystem sind:
- das Amt der oö. Landesregierung,
- die Bezirksverwaltungsbehörden und
- der Oö. Landesfischereiverband
eingebunden; dem elektronischen Fischereiregister werden künftig
- das elektronische Fischereibuch,
- Daten der Fischereischutzorgane und
- die Fischerkartenevidenz
geführt.
Aufgabe des Oö. Landesfischereiverbandes ist, die Stammdaten der Oö. Fischerkarten an das elektronische Fischereiregister zu übermitteln und damit die Fischerkartenevidenz zu aktualisieren. Die Übertragung dieser Daten erfolgt
- in regelmäßigen Abständen,
- automatisiert vom Server des Oö. Landesfischereiverbandes
- zur Schnittstelle an das Informationsverbundsystem
- im festgelegten Datenformat.
Anmerkung:
Die Daten zum Fischereibuch und der Schutzorgane werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. dem Amt der Oö. Landesregierung, ebenfalls im festgelegten Datenformat, an das Informationsverbundsystem übermittelt.
Schnittstelle zum Kartendrucker
Vom Server der Stammdatenbank werden die Daten in formatierter Applikation direkt an den Drucker geliefert. Der Druck der Oö. Fischerkarte wird von MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle des Verbandes gesteuert. Dazu war die Schaffung einer Schnittstelle, welche den
- rechtlichen Anforderungen der Oö. Fischereiverordnung
- der Gestaltung (Layout) der amtlichen Oö. Fischerkarte
- und den Anforderungen des Kartendruckers
entspricht, erforderlich.
Organisatorischer Aufbau
Oö. Landesfischereiverband
Der Oö. Landesfischereiverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wurde zur Vertretung der Interessen der Fischerei eingerichtet.
Aufgaben des Verbandes
Dem Verband obliegt u. A. die Ausbildung der FischerInnen in Form einer Unterweisung mit abschließender Fischerprüfung. Die Organisation der Unterweisung ist mit Richtlinien festgelegt, welche aufsichtsbehördlich genehmigt sind.
Richtlinien zur Unterweisung und Fischerprüfung
In den Richtlinien sind die
- Anmeldeformalitäten und -fristen zum Kurs und Ausstellung der amtlichen Oö. Fischerkarte,
- Inhalt und Dauer der Vorträge einschließlich Fischerprüfung und
- Umfang der Prüfungsfragen
festgelegt.
Fischereirevier-Ausschüsse
Der Oö. Landesfischereiverband gliedert sich in Fischereireviere, deren Bereich durch Verordnung der Landesregierung bestimmt wird. Der Verband setzt sich derzeit aus 39 Fischereirevieren zusammen, die Revier-Ausschüsse haben die Angelegenheiten der Fischerei innerhalb ihres lokalen Verwaltungsbereiches wahrnehmen.
Aufgaben der Fischereirevier-Ausschüsse
Die Fischereirevier-Ausschüsse wurden - neben den rechtlich festgelegten Aufgaben - vom Landesfischereirat mit der Durchführung der Unterweisungen mit abschliessender Fischerprüfung betraut.
Im Anschluss an die Unterweisung und erfolgreicher Ablegung der Fischerprüfung werden ab 1. 1. 2009 die - von der Geschäftsstelle des Verbandes vorbereiteten - amtlichen Oö. Fischerkarten an die TeilnehmerInnen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
Umsetzung
Aufbau auf vorhandenen Strukturen
Die Organisation der Unterweisung und der Fischerprüfung zwischen dem Verband und den Fischereirevier-Ausschüssen hat sich bestens bewährt; diese vorhandene Struktur stellt eine wesentliche Grundlage für die Ausstellung der amtlichen Oö. Fischerkarte dar.
Aufbauend auf diese vorhandenen Strukturen kann die Ausgabe der Oö. Fischerkarte kurzfristig, bürgernah und kostengünstig umgesetzt werden.
Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen
Von den (freiwilligen) MitarbeiterInnen in den Fischereirevier-Ausschüssen werden seit 1984 die Unterweisungen, und seit 2006 die abschließenden Fischerprüfungen durchgeführt.
Zur Aus- und Weiterbildung dieser MitarbeiterInnen wurden in Zusammenwirken zwischen mit dem Oö. Landesfischereiverband und den Fischereirevier-Ausschüssen mehrere Fachkurse und Informationsveranstaltungen organisiert.
Zur Umsetzung des Projektes wurde eine Auswahl dieser betroffenen Personengruppe gezielt in die Vorbereitungen und Klärung der einzelnen Arbeitsprozesse eingebunden.
Die in den Fischereirevieren für die Unterweisung, Fischerprüfung und künftigen Ausgabe der amtlichen Oö. Fischerkarte verantwortlichen Funktionäre und Funktionärinnen sowie die MitarbeiterInnen werden im Herbst 2008 zu weiteren Informationsveranstaltungen und Schulungen eingeladen um die notwendigen Maßnahmen im Detail zu besprechen.
Finanzierung
Aktueller Stand
Erzielte Effekte
Verwaltungsmodernisierung
Die Verwaltungsmodernisierung ist auf die Reduzierung des behördlichen Handelns auf die Kernaufgaben des Staates ausgerichtet. Der Oö. Landesfischereiverband als Körperschaft öffentlichen Rechts kann die behördliche Aufgabe für die Ausstellung der Oö. Fischerkarte in der gewählten Form dauerhaft übernehmen.
Kosteneffizienz
Vom Oö. Landesfischereiverband kann durch
- die zentrale Ausstellung der Oö. Fischerkarte,
- der umfangreichen Nutzung der elektronischen Datenverwaltung
- unter Verwendung moderner technischen Mittel
- und wesentlicher Mitarbeit der Fischereirevier-Ausschüsse
die Oö. Fischerkarte effizient und kostendeckend ausgestellt werden. Für den Bürger/die Bürgerin werden keine Mehrkosten gegenüber den derzeit anfallenden Gesamtkosten zur Ausstellung der amtlichen Oö. Fischerkarte entstehen.
Bürgerorientierung
Die Anmeldung zur Unterweisung, zur Fischerprüfung und für die Ausstellung der (amtlichen) Oö. Fischerkarte ist in einem Formular zusammengefasst. Die Fischerkarte wird unmittelbar nach der Unterweisung/Fischerprüfung bei Kursabschluss an Ort und Stelle überreicht. Für den Bürger/die Bürgerin sind künftig keine zusätzlichen Antragsformalitäten und Behördenwege notwendig und keine höheren Kosten aufzuwenden.
Win-Win-Win-Situation – Vorteile für alle Beteiligten
Vorteile für den Bürger/die Bürgerin
In einem „all-inclusive-Paket“ ist für den Bürger/die Bürgerin nur eine Anmeldung
- zur Unterweisung,
- zur Fischerprüfung und
- für die Fischerkarte
- bei gleich bleibenden Kosten
notwendig; er/sie hat von der Anmeldung bis zur Aushändigung der amtlichen Oö. Fischerkarte nur
- eine Ansprechstelle;
- weitere Behördengänge sind nicht mehr erforderlich und
- sofort nach Übernahme der amtlichen Oö. Fischerkarte ist die Ausübung der Fischerei
möglich.
Vorteile für die öffentliche Verwaltung
Die Zuständigkeitsverlagerung an den Oö. Landesfischereiverband bringt dem Land Oberösterreich
- das Image der Verwaltungsmodernisierung und
- eine (noch im Detail zu ermittelnde) Kostenentlastung.
Vorteile für den Oö. Landesfischereiverband
Als Interessensvertretung erfährt der Oö. Landesfischereiverband
- höhere Kompetenz,
- eine weitere Verbesserung des Ansehens und
- Kostenvorteile