TSE/BSE-Proben im Kreis Steinfurt

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TSE/BSE-Proben im Kreis Steinfurt
Sektor
Themenbereich Veterinärwesen, TSE, BSE, Tierkörperbeseitigung
Staat Deutschland
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bezirk/Kreis Kreis Steinfurt, Kreis Borken
Projektpartner (Institutionen) Kreis Steinfurt, Kreis Borken
Kontaktperson(en) Dr. Andreas Raaz, Dr. Manfred Ulrich
Projektwebsite
Projektstart (Jahr) 2001
Rechts- und Organisationsform öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Preise und Auszeichnungen
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Koordinaten: 52° 8' 51.00" N, 7° 20' 39.00" E

Beschreibung

Nach der Entscheidung der EG 2000/374/EG und der nationalen TSE-Überwachungsverordnung müssen die Kadaver aller über 2 Jahre alten Rinder auf BSE sowie die Kadaver aller über 18 Monate alten Schafe und Ziegen auf TSE untersucht werden (TSE = Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, ein übertragbares schwammartiges Hirnleiden; bei Rindern handelt es sich um die Unterform des BSE). Die Beprobung im Rahmen des EU-weiten TSE-Monitorings zählt zu den Aufgaben der Kreisordnungsbehörden.

Die Beseitigung der anfallenden Tierkörper im Kreis Steinfurt findet seit jeher in der Tierkörperbeseitigungsanlage in Heek statt, die im Kreis Borken gelegen ist. Der Kreis Steinfurt ist im Jahre 2001 mit dem Kreis Borken eine Kooperation dergestalt eingegangen, dass die Proben durch einen Tierarzt des Kreises Borken vor Ort genommen und gemeinsam mit den Proben für den Kreis Borken zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) nach Münster transportiert werden.

Finanzierung

Für die Beprobung erhält der Kreis Borken einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand.

Aktueller Stand

Das Verfahren hat sich seit Jahren eingespielt und bedarf allenfalls gelegentlicher Anpassungen im Rahmen des finanziellen Ausgleichs.

Erzielte Effekte

Es werden Synergie-Effekte erzielt, indem das Personal des Kreises Borken im Zusammenhang mit den Beprobungen in eigener Zuständigkeit auch die Proben für den Kreis Steinfurt nimmt. Damit können die Lohn- und Fahrtkosten für den Kreis Steinfurt verringert werden, so dass auch mit dem finanziellen Ausgleich eine Einsparung beim Kreis Steinfurt entsteht und den Gebührenhaushalt entlastet.

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